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Rechtsanwältin
Maren Burkhardt
Oranienstr. 159
10969 Berlin
Tel.: +49.(0)30-69 57 99 6
Fax: +49(0)30-69579989
eMail: mburkh@rajus.de
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U-Bahn: U8-Moritzplatz ///
Bus: M29-Moritzplatz oder -Oranienplatz

- Strafrecht
- Nebenklagevertretung
- Familienrecht
Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwältin Burkhardt liegt im Bereich der Strafverteidigung. Dieser
Bereich umfasst unter anderem jedoch nicht nur die Bereiche Jugendstrafrecht, Allgemeines Strafrecht ( Betrug,
Diebstahl, Körperverletzung etc.), Kapitalstrafrecht ( z.B. Totschlag, Mord etc.), Betäubungsmittelstrafrecht, Verstöße
gegen das Versammlungsgesetz, sowie die Nebenklage (siehe dort).
Grundsätzlich empfiehlt sich eine Rücksprache mit Ihrem Anwalt/Anwältin, bevor Sie einer Vorladung zur Polizei oder
Staatsanwaltschaft Folge leisten. Generell sollten Sie im Falle einer Konfrontation mit Polizei und Staatsanwaltschaft möglichst frühzeitig Kontakt zu einem Strafverteidiger bzw. einer Strafverteidigerin aufzunehmen. Anderenfalls können leicht Fehler begangen werden,
die den weiteren Verlauf des Verfahrens stark beeinflussen und häufig kaum noch zu korrigieren sind.
Sie haben in jeder Situation eines Strafverfahrens das Recht, eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt als Verteidiger/-
in beizuziehen. In der Regel zahlt es sich aus, bereits in einem frühen Stadium des Strafverfahrens die Hilfe eines/-
r erfahrenen Strafverteidigers/-in in Anspruch zu nehmen. Dies bietet zahlreiche Vorteile.
Wenn Sie eine Beratung oder Vertretung im Strafrecht in Anspruch nehmen wollen, benötige ich in aller Regel die Unterlagen,
aus denen sich das Aktenzeichen des zuständigen Gerichts, der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ergibt, um
mich für Sie als Verteidigerin melden zu können. Sie sollten daher zu einer Besprechung alle Unterlagen, die Sie in dieser
Sache haben mitbringen, damit ich schnell für Sie tätig werden kann.
Rechtsanwältin Burkhardt ist schwerpunktmäßig auch auf dem Gebiet der Nebenklagevertretung tätig. Im Rahmen der
Nebenklagevertretung sollen die Rechte der Verletzten wahrgenommen werden und eine Begleitung durch das oft
schwierige Strafverfahren geboten werden, um Retraumatisierungen zu vermeiden.
Insbesondere besteht eine Spezialisierung auf die Vertretung von Kindern, Jugendlichen und Frauen, die Opfer sexueller/
sexualisierter oder häuslicher Gewalt und Menschen geworden sind. Weiter vertrete ich häufig Personen, die Opfer
rechter, rassistische motivierter und neonazistischer Gewalt geworden sind. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Vertretung
von Personen, die Gegenstand polizeilicher Übergriffe geworden sind.
In solchen Verfahren vertrete ich ausschließlich Verletzte und nicht die Beschuldigten solcher Taten.
Als Opfer von körperlicher oder psychischer Gewalt können Sie Strafanzeige bei der Polizei erstatten, bei vielen Straftaten
in einem Gerichtsverfahren als Nebenkläger/-in auftreten und als diese/-r Ihre persönlichen Interessen unabhängig
von der Staatsanwaltschaft verfolgen, indem Sie beispielsweise Akteneinsichts-, Beweisantrags- und Fragerechte wahrnehmen
und unter Umständen Rechtsmittel einlegen können Schadenersatz und Schmerzensgeld Schadensersatzansprüche
entweder im strafrechtlichen Verfahren selbst oder im Zivilprozess geltend machen, Opferentschädigung nach dem
Opferschutzgesetz beantragen, Schutzanordnungen (Kontakt- und Näherungsverbote) und/oder die Zuweisung der
Wohnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen, die Übertragung des Sorgerechts für die Kinder und/oder die Aussetzung
bzw. Beschränkung des Umgangsrechts beantragen.
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, sollten Sie sich möglichst frühzeitig juristisch beraten lassen.
Auskunft über Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (z.B. Krankenbehandlung, psycho-soziale Betreuung)
erteilt das Versorgungsamt, Albrecht- Achilles- Straße 62-65, 10709 Berlin (Wilmersdorf), Tel.: 9012-0, Sprechzeiten:
Montag, Dienstag und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Suchen Sie unbedingt, sobald es möglich ist, eine/-n Ärztin/Arzt auf, damit diese/-r Ihre Verletzungen genau dokumentieren
kann.
Auskunft über Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (z.B. Krankenbehandlung, psycho-soziale Betreuung)
erteilt das Versorgungsamt, Albrecht- Achilles- Straße 62-65, 10709 Berlin (Wilmersdorf), Tel.: 9012-0, Sprechzeiten:
Montag, Dienstag und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Wegen finanzieller Unterstützung können Sie sich als Opfer einer Straftat an den Weißen Ring wenden.
Die für Sie zuständige Außenstelle erfahren Sie unter http://www.weisser-ring.de. Der Weiße Ring kann Sie beispielsweise
durch einen Beratungsscheck für eine kostenlose Erstberatung bei einem Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin unterstützen.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt besteht im Familienrecht, u.a. im Bereich von Ehescheidung, Heirat, Trennung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht, Vaterschaftsanfechtungen, Ehewohnung, Vermögensausgleich usw.
Rechtsanwältin Burkhardt bietet Ihnen eine umfassende familienrechtliche Beratung und Vertretung auf allen Rechtsgebieten
des Familienrechts. So betreibt sie für Sie das Scheidungsverfahren nebst Folgeverfahren (z.B. elterliche Sorge
für gemeinsame Kinder, Unterhalt zwischen Ehegatten oder Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich) und hilft Ihnen bei
der Auseinandersetzung gemeinsamer Schulden und Durchführung des Zugewinnausgleichs.
Damit die Beratung möglichst umfangreich erfolgen kann, bringen Sie bitte nach Möglichkeit bereits zum ersten Termin
die folgenden Unterlagen mit:
Wenn Sie verheiratet sind oder verheiratet waren und es um Bestand der Ehe oder Ansprüche gegen ihren Ehegatten (oder ehemaligen Ehegatten) geht, bringen Sie zu einem ersten Gespräch oder einer ersten Beratung bitte nach Möglichkeit folgende Unterlagen mit:
– Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
– Ablichtungen der Geburtsurkunden der Kinder
– bisherige gerichtliche sowie außergerichtliche Korrespondenz
– einen eventuellen Ehevertrag bzw. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
sowie die nachstehend aufgeführten Unterlagen, wenn es – was meist der Fall ist – auch um Unterhaltsansprüche geht:
- eventuell bereits vorhandenen Unterhaltstitel (z.B. notarielles Schuldanerkenntnis, Jugendamtsurkunde, Urteil oder Beschluss des Familiengerichts)
- die Verdienst- bzw. Gehaltsbescheinigungen der letztenzwölf Monate,
Ablichtung der Lohnsteuerkarte des vorherigen Kalenderjahres oder andere
Einkommensnachweise ( z. B.: Bescheide von Job Centern über Leistungen nach SGB II,
Arbeitslosengeldbescheide, Krankengeldbescheid, Rentenbescheid)
- entsprechende Einkommensnachweise der unterhaltsberechtigten Person
(Ehepartner, Kind, Elternteil)
- Belege über eventuelle weitere Einkünfte (z.B. aus Kapital oder Beteiligungen,
aus Vermietung und Verpachtung oder aus Nebenjobs)
- den letzten Steuerbescheid und die letzte Einkommensteuererklärung
- Belege über Fixkosten ( z.B. Miete, Nebenkosten, etwaige Kreditverbindlichkeiten,
Beiträge für Kranken-, Lebens-, Pflege- und Unfallversicherungen)
Sind Schulden oder Vermögen vorhanden, sehen Sie bitte Ihre Unterlagen durch und
erstellen Sie Übersichten
- über den derzeitigen Stand Ihres Vermögens (und Ihrer Schulden),
- über den Stand Ihres Vermögens (und Ihrer Schulden) bei Eheschließung und
- über Zeitpunkt und Umfang von Vermögenszuwendungen während der Ehe.
Bringen Sie auch diese Übersicht zu einem ersten Beratungsgespräch mit und soweit
Immobilien vorhanden sind, nach Möglichkeit auch die entsprechenden Grundbuchauszüge.
Soweit dies Ihnen möglich ist, erstellen Sie bitte auch entsprechende Übersichten über die
Vermögensentwicklung Ihres Ehegatten ab Eheschließung.
Häufig besteht große Unsicherheit darüber, welche Gebühren wohl ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit verlangen wird. Ich teile Ihnen vor einer Beratung selbstverständlich mit, welche Kosten voraussichtlich entstehen werden.
Kosten in Strafverfahren
Die gesetzlich bestimmten Gebühren für die Strafverteidigung sind sogenannte Rahmengebühren. Das bedeutet, dass eine Spanne vorgesehen ist, innerhalb derer die Verteidigerin ihr Honorar nach dem Umfang der Sache, der Schwierigkeit des Mandats und etwa der Bedeutung des Ausgangs der Sache für den betreffenden Mandanten bestimmt. Genaue Angaben über zu erwartende Kosten können daher oft im Vorfeld nicht getätigt werden.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht für eine Strafverteidigung neben einer Grundgebühr (für die Einarbeitung und Beratung in der Angelegenheit) in Höhe von im Durchschnitt etwa 150,- Euro und einer Verfahrensgebühr (für die Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten) in etwa gleicher Höhe vor. Für die Teilnahme an Verhandlungen erhält der Rechtsanwalt dann eine weitere Gebühr, welche für eine eintägige Hauptverhandlung ca. 250,- - 300,- Euro beträgt. Eine Strafverteidigung durchschnittlichen Umfangs kann also bereits 600,-- EUR zuzüglich Mehrwertsteuer kosten.
In komplizierten und besonders umfangreichen bzw. aufwändigen Verfahren ist allerdings eine kostendeckende Bearbeitung mit diesen gesetzlichen Gebühren kaum möglich. Ich werde Ihnen daher in solchen Fällen den Abschluss einer Honorarvereinbarung vorschlagen, um Ihre Angelegenheit gründlich und sorgfältig bearbeiten zu können.
Die Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung ist bei entsprechendem Versicherungsschutz grundsätzlich möglich. Eine Deckungszusage erfolgt aber nur beim Vorwurf einer fahrlässigen, nie einer vorsätzlichen Straftat.
Unter bestimmten Voraussetzungen ordnet das Gericht dem/der Angeschuldigten eine/-n Pflichtverteidigers/-in bei. Der/die Pflichtverteidiger/-in wird teilweise von der Staatskasse bezahlt. Im Falle einer Verurteilung werden dem/der Verurteilten i.d.R. die Verfahrenskosten auferlegt; die Staatskasse fordert die verauslagten Pflichtverteidigergebühren dann von dem/der Verurteilten zurück.
Die Kosten in Ehescheidungs- und familienrechtlichen Verfahren
Auch hier richten sich die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert.
Ermittlung des Streitwertes:
Der Streitwert im Scheidungsverfahren hängt zum einen von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten und zum anderen davon ab, ob zusammen mit der Scheidung noch andere Fragen geregelt werden (Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorgerecht usw.)
Für die Scheidung selber wird der Streitwert nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eheleute berechnet. Dabei wird zunächst das dreifache Nettoeinkommen beider Ehegatten zusammengerechnet. Abgezogen werden beispielsweise Unterhaltspflichten und Kreditraten für gemeinsame Schulden. Verdienen z.B. beide Ehegatten netto 1.500,- Euro, so beträgt der Streitwert (wenn keine Kinder vorhanden sind) 3 x 3.000,- Euro = 9.000,- Euro. In diesem Fall würden z.B. die Rechtsanwaltskosten 1.325,30 Euro betragen.
Der Streitwert einer Scheidung beträgt mindestens 2.000,- EURO, auch wenn das dreifache Einkommen der Ehegatten geringer sein sollte.
Besitzen die Ehegatten darüber hinaus Vermögen (z.B. ein Grundstück, einen Betrieb, Geldanlagen, bedeutende Wertsachen), so fließt auch dieses sofern darüber gestritten wird in die Berechnung des Streitwertes ein. Werden zusammen mit der Scheidung weitere Angelegenheiten geregelt (Versorgungsausgleich, Umgangs- und Besuchsrecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Ehewohnung, Hausrat), so erhöht sich der Streitwert ebenfalls.
Die Kosten in ausländer- und asylrechtlichen Verfahren
Auch hier richten sich die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert. Zu unterscheiden sind die Rechtsanwaltsgebühren im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren, das vor der Behörde (Ausländerbehörde bzw. Bundesamt) stattfindet, und dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Das Vorverfahren und das gerichtliche Verfahren stellen gebührenrechtlich jeweils eine besondere Angelegenheit dar, die jeweils gesonderte Rechtsanwaltsgebühren auslösen.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Beratungshilfe ist von Ihnen beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes, dort in der Rechtsantragstelle, zu beantragen. Um welches Amtsgericht es sich dabei handelt, erfahren Sie hier: http://www2.justizadressen.nrw.de/og.php. Sie müssen dem dort für die Beratungshilfe zuständigen Rechtspfleger Ihr Problem schildern und diesem Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen. Zum Nachweis sind entsprechende Belege vorzulegen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier: Beratungshilfe-Antrag.pdf.
Das Amtsgericht stellt Ihnen einen Berechtigungsschein aus, den Sie dann dem Rechtsanwalt bzw. der Rechtsanwältin vorlegen.
Wichtig: Auch ausländische Staatsbürger haben Anspruch auf Beratungshilfe, solange es sich um Rechtsfragen mit Inlandsbezug handelt.
Ich bitte Sie, den Berechtigungsschein zum Termin mitzubringen. Sie müssen dann lediglich eine Pauschale von 10,-- EUR an die Rechtsanwältin zahlen, die in Einzelfällen auch erlassen werden kann. Weitere Kosten entstehen für Sie nicht.
Bei mehreren Angelegenheiten sollten entsprechend mehrere Berechtigungsscheine beantragt werden.
Für gerichtliche Verfahren kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Prozesskostenhilfe kann für ein gerichtliches Verfahren bewilligt werden. Das bedeutet, dass die für meine Tätigkeit und das Verfahren entstehenden Kosten von der Staatskasse getragen werden. Unter Umständen müssen die genannten Kosten jedoch ganz oder teilweise in Raten von Ihnen zurückgezahlt werden, wenn sich Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse ändern.
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird von mir mit Klageeinreichung bei Gericht gestellt. Von Ihnen benötige ich hierzu eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Das entsprechende Formular finden Sie hier: Prozesskostenhilfe-Erklärung.pdf
Mit der Erklärung sind dem Gericht Nachweise über Einkommen, Vermögen und Mietkosten zu überreichen. Sofern Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, reicht ein aktueller Bescheid.
Die Prozesskostenhilfe hat jedoch keinen Einfluss auf die Kosten, die gegebenenfalls dem Gegner zu erstatten sind, vor allem die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts. Wer den Prozess verliert, muss daher, auch wenn ihm/ihr Prozesskostenhilfe bewilligt war, in der Regel die Kosten des Gegners bezahlen.
Ob Ihr Rechtsschutzversicherer die Gebühren übernimmt, hängt von dem konkreten Rechtsschutzversicherungsvertrag ab. Sie können sich dort selbst erkundigen, ob Deckungszusage erteilt wird. Sie können selbstverständlich auch gern mich damit beauftragen. In diesem Fall benötige ich allerdings Ihre Versicherungsschein-Nummer.
Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sind dann als Werbungskosten von der Steuer absetzbar, wenn der Rechtsstreit durch Vorgänge veranlasst ist, die mit der Erzielung und Erhaltung von Einnahmen zusammenhängen. Das bedeutet, sie müssen mit der jeweiligen Einkunftsart in Zusammenhang stehen. So stellen Kosten in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten oder auch Kosten in Strafverfahren, die mit Ihrem Beruf zusammenhängen, Werbungskosten dar. Auch Beiträge für eine Rechtsschutzversicherung, die solche Risiken abdeckt, können zumindest teilweise abzugsfähig sein.
Frauen
Feministisches Frauen Gesundheits Zentrum e.V.
Bamberger Str. 51
10777 Berlin
Tel.: 030 - 213 95 97
Fax: 030 - 214 19 27
Telefonzeiten: Mo., Di., Do., Fr.: 10 - 13 Uhr, Do: 17 - 19 Uhr
Öffnungszeiten: Di, Do: 10 - 13 Uhr, Do: 17 - 19 Uhr
e-Mail: ffgzberlin@snafu.de
Internet: http://www.ffgz.de
S.U.S.I. - Interkultuerelles Frauenzentrum
Linienstraße 138
10115 Berlin (U-6 Oranienburger Tor)
Tel.: 030 - 282 66 27 16
Fax: 030 - 282 66 27 19
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, Fr 10.00 - 16.00 Uhr
e-Mail: susifrz@aol.com
Internet: http://www.susi-frauen-zentrum.com
Gewaltschutz/Opferschutz
Autonomes Mädchenhaus
Verein für feministische Mädchenarbeit
Gneisenaustr. 2a
10961 Berlin Kreuzberg Tel.: 792 04 04
Fax: 797 869 34
e-Mail: info@maedchenhaus-berlin.de
BIG e. V.
Berliner Initiative gegen Gewalt gegen Frauen
Postfach 610 435
10927 Berlin
Tel.: 030-61 07 45 64
Fax: 030-61 07 45 65
Sprechzeiten: täglich von 9 bis 24 Uhr
e-Mail: info@big-hotline.de
Internet: http://www.big-hotline.de
Frauenberatung BORA
Beratung für Frauen in Gewaltsituationen
Berliner Allee 130
13088 Berlin Weißensee
Tel.: 030-92 40 55 13
e-Mail: ev@frauenprojekte-bora.de
Internet: http://www.frauenprojekte-bora.de
Frauenhäuser: Schutz und utnerkunft für misshandelte Frauen und ihre Kinder Autonome Frauenhäuser (24 Stunden):
Tel.: 030-37 49 06 22
Tel.: 030-559 35 31
Tel.: 030-916 118 36
Frauenhaus BORA: 030-986 43 32
Frauenhaus der CARITAS: 030-851 10 18
Frauenschmiede e. V.
Zufluchtswohnungen und Hilfen für Frauen bei häuslicher Gewalt
Richardplatz 8
12055 Berlin
Tel./Fax: 030-687 60 81
e-Mail: info@frauenschmiede-ev.de
Internet: http://www.frauenschmiede-ev.de
Interkulturelles Frauenhaus
Postfach 370542
Richardplatz 8
14135 Berlin
Tel.: 030-80108010, 80195980
Fax: 030-80195982
e-Mail: interkulturelleinitiative@t-online.de
Kind im Zentrum - KiZ
Neue Schönhauser Str. 16
10178 Berlin (Mitte)
Tel.: 030-282 80 77
Fax: 030-282 93 90
e-Mail: info@frauenschmiede-ev.de
Internet: http://www.frauenschmiede-ev.de
LARA
Krisen- und Beratungszentrum für vergewaltigte und sexuell belästigte Frauen
Tempelhofer Ufer 14
10963 Berlin
Tel.: 030/216 88 88
Fax: 030/216 80 61
Öffnungszeiten: Mo. Fr. 9 19 Uhr
e-Mail: Lara.KuB@t-online.de
Internet: http://www.lara-berlin.de
Mädchennotdienst
Obentrautstr. 53
10963 Berlin Kreuzberg
Anlaufstelle: 21 00 39 99
Krisenwohnung: 21 00 39 90
Fax: 21 00 39 98 und 21 00 39 91
e-Mail: k-berg@maedchennotdienst.de
Internet: http://www.maedchennotdienst.de
Herzbergstr. 83, 10365 Berlin Lichtenberg
Anlaufstelle: 55 05 19 00
Krisenwohnung: 55 05 19 02
Fax: 55 05 19 07
e-Mail: l-berg@maedchennotdienst.dee
Internet: http://www.maedchennotdienst.de
Mannege
Information und Beratung für Männer e.V.
Tucholskystr. 11
10117 Berlin Mitte
Tel.: 28 38 98 61
Fax: 28 38 98 62
Sprechzeiten: Mo. und Do. 16 bis 18 Uhr, Mi. 11 bis 13 Uhr
e-Mail: info@mannege.de
Internet: http://www.mannege.de
Opferhilfe
Hilfe für Opfer von Straftaten in Berlin e.V.
Beratung für Frauen, Männer, Jugendliche und Kinder
Oldenburger Str. 9
10551 Berlin Tiergarten
Tel.: 030/395 28 67 bzw. 395 97 59
Fax: 39 87 99 59
Sprechzeiten: Mo. Fr. 10 bis 13 Uhr sowie Di. und Do. 15 bis 18 Uhr
Opferperspektive e.V.
Schloßstr. 1 (neue Adresse!)
14467 Potsdam
Tel.: 0171 - 19 35 669
Fax: 01212 - 5 - 11559889
e-Mail: info@opferperspektive.de
ReachOut
Köpenicker Str. 9
10997 Berlin
Tel.: 030-69568339
Fax: 030 - 695 68 346
e-Mail: info@reachoutberlin.de
Internet: http://www.reachoutberlin.de
Schwules Überfalltelefon Berlin
Information Hilfe für Betroffene von Gewalt und Diskriminierung Dokumentation
Bülowstr. 106
10783 Berlin
Tel.: 216 33 36
Fax: 23 62 81 42
Sprechzeiten: täglich 17 bis 19 Uhr (auch in Englisch), sonst AB
e-Mail: sueb@mann-o-meter.de
Internet: http://www.mann-o-meter.de
Weißer Ring e.V.
Augustaplatz 7
12203 Berlin Lichterfelde Bundesweiter Notruf: 01803-34 34 34
Landesbüro Berlin: 030/833 70 60
Fax: 030/833 90 53
Internet: http://www.weisser-ring.de/bundesgeschaeftsstelle
Wildwasser e. V.
Dircksenstr. 47
10178 Berlin
Tel.: 2 82 44 27
e-Mail: dircksen@wildwasser-berlin.de
Internet: http://www.wildwasser-berlin.de
ZUFF e. V.
10997 Berlin
Tel.: 030-694 60 67
Fax: 030-69 81 83 58
Sprechzeiten: Dienstag und Freitag: 10 - 12 Uhr, Donnerstag: 16 - 18 Uhr
e-Mail: mail@zufluchtswohnungen.de
Internet: http://www.zufluchtswohnungen.de
Repression
Ermittlungsausschuss Berlin
Gneisenaustr. 2a
10961 Berlin
Tel.: 030-692 22 22
Internet: http://www.mehringhof.de/projekte
Rote Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Postfach 3255
37022 Göttingen
Tel.: (05 51) 7 70 80 08 Di.+Do. 15-20 Uhr
Fax: (05 51) 7 70 80 09
e-Mail: bundesvorstand@rote-hilfe.de
Internet: http://www.rote-hilfe.de
Rote Hilfe e.V. Berlin
Ortsgruppe Berlin c/o Stadtteilladen Lunte
Weisestraße 53
12049 Berlin
Tel.: 030-62 72 25 77
e-Mail: berlin@rote-hilfe.de
Internet: http://www.rote-hilfe.de
Sozialrecht
Tacheles e.V.
Luisenstr. 100
42103 Wuppertal
Tel.: 0202-318441
Fax: 0202-306604
e-Mail: info@tacheles-sozialhilfe.de
Internet: http://www.tacheles-sozialhilfe.de
Strafrecht/Jugendstrafrecht
Jugendhaus "Trialog"
Ahrenshooper Str. 7
13051 Berlin
Tel.: 030-920 00 25
e-Mail: trialog@padev.de
kostenlose Rechtsberatung für junge Leute, dienstags zwischen 18 und 20 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung
Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
Münchener Straße 16
10779 Berlin
Tel.: 030-347 812 65
Fax: 030-347 812 66
(Wird zusammen mit der Rechtsanwaltskammer Berlin betrieben.)
e-Mail: geschaeftsstelle@strafverteidiger-berlin.de
Internet: http://www.strafverteidiger-berlin.de
Aufenthaltsrecht/Flüchtlinge
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
Ludolfusstr. 2 - 4
60487 Frankfurt/M.
Tel.: 069-71 37 56-0
Fax: 069-70 75 092
e-Mail: verband-binationaler@t-online.de
Internet: http://www.verband-binationaler.de
Flüchtlingsrat Berlin e. V.
Georgenkirchstr. 69-70
10249 Berlin
Tel.: 030-24344-5762
Fax: 030-24344-5763
e-Mail: buero@fluechtlingsrat-berlin.de
Portal zum Ausländer- und Einbürgerungsrecht
Internet: http://www.info4alien.de
Migrationsrat Berlin-Brandenburg
Oranienstr. 34
e-Mail: info@mrbb.de
Internet: http://www.migrationsrat.de
http://www.rechtauflegalisierung.de
plataforma
e-Mail: plataforma@lists.riseup.net
Internet: http://www.plataforma-berlin.de
Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH
Weyermannsstrasse 10
Postfach 8154
CH-3001 Bern
Tel.: +41 (0) 31 370 75 75
Fax: +41 (0) 31 370 75 00
e-Mail: info@sfh-osar.ch
Internet: http://www.sfh-osar.ch
Nachfolgend einige wichtige Formulare zum Herunterladen: